Vereinbarung SOKA- Bau

Ende Februar 2012 hat der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland gemeinsam mit Vertretern der Bauwirtschaft die Vereinbarung zur Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit der Bautarifverträge unterzeichnet. Damit könnten alle Altfälle der Streitigkeiten mit der SOKA- BAU gelöst sein, zumindest für INNUNGSBETRIEBE. 
Künftig sind, nach dem noch notwendigen Abschluss eines neuen Tarifvertrages mit der IG- Metall, alle Mitgliedsbetriebe, die in der Anlage A der HwO geführt werden, vor Forderungen der SOKA- Bau geschützt. Betriebe der Anlage B, also reine Montagebetriebe müssen, um ebenfalls geschützt zu sein, von einem Tischlermeister oder einer Person mit gleichwertiger Qualifikation (Holzingenieur) oder Tischler mit Ausnahmebewilligung nach §§ 7a, 7b HwO geführt werden, oder mindestens 20% der betrieblichen Arbeitszeit sind durch im Berufsfeld Holz qualifizierten Mitarbeiter (Tischlergeselle, Holzmechaniker) auszuführen.

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